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FAQ – häufige Fragen

Frage: Warum kommt kein Cookie-Consent-Banner, wenn man deine Webseite aufruft? Ist der nicht vorgeschrieben?
Antwort: Stimmt, wenn die Webseite Cookies verwendet. Doch meine Webseite verwendet keine Cookies. Auch keine Kontaktformulare und dergleichen, die Cookies erzeugen könnten. Das kann mit dem Browser überprüft werden, hier am Beispiel von Mozilla Firefox: Zuerst die zu überprüfende Webseite öffnen. Dann mit einem Rechtsklick auf “Untersuchen” klicken. Dann den Reiter “Web-Speicher” auswählen und im Menü auf der linken Seite auf Cookies klicken. Wären Cookies gesetzt worden, würden hier statt der Anzeige “Keine Daten für gewählten Host vorhanden” die Cookies angezeigt werden:

Bildschirmfoto: Andreas Schwalmberger

Du kannst auch den Webseiten-Scanner von eRecht24 benutzen.

Frage: Du hast anscheinend eine bestimmte Schriftart eingestellt, gibt es da nicht dieses Problem mit der Schrifteinbindung seit Januar 2022?
Antwort: Stimmt, dazu gibt es auch ein Urteil (LG München I, Urteil v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20); ich habe eine Schriftart eingebunden; diese liegt jedoch auf meinem Server, WordPress habe ich entsprechend konfiguriert, dass die Schriftart nicht von einem fremden Server geladen wird, das ist in der Tat etwas umständlich, funktioniert jedoch. So bekommt man keine Probleme. Daher fehlt auch in der Datenschutzerklärung der Abschnitt zur Einbindung von GoogleFonts. Wenn du hierüber mehr wissen willst, melde dich einfach bei mir. Eine Überprüfung einer Webseite bieten verschiedene Dienstleister an, beispielsweise der Scanner von eRecht24. Wie nach so einem Urteil zu erwarten war, kam es im Anschluss daran zu einer “Abmahnwelle”, weitere Infos siehe beispielsweise heise.
Dieser Abmahnwelle ist (Stand: Januar 2024) jedoch ein Riegel vorgeschoben worden, da es aufgrund verschiedener befremdlicher Entwicklungen zu einem weiteren Urteil kam (LG München I, Urteil v. 30.03.2023, Az. 4 O 13063/22) und nunmehr nicht einfach so ohne persönlichen Schaden abgemahnt werden kann (“unbegründeter Unterlassungsanspruch”; die Abmahnwelle war also rechtsmissbräuchlich). Trotzdem bleibt die Thematik bestehen.

Frage: Hast du deine Internetseite selbst erstellt?
Antwort: Ja. In diesem Fall habe ich WordPress verwendet.

Frage: Ich würde gern meine eigene Internetseite gestalten und brauche hierfür Unterstützung. Können Sie mir dabei helfen?
Antwort: Ja. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine Mail, dann können wir einen Termin vereinbaren und besprechen alles weitere.

Frage: Wieviel kostet es, wenn ich bei dir eine Internetseite erstellen lasse?
Antwort: Das kann ich pauschal nicht beantworten, da die Kosten direkt mit den Anforderungen zusammenhängen. Ich gehe dabei nicht wie viele andere Firmen nach Seiten- oder Grafikanzahl, sondern nach dem Gesamtumfang und den Technologien, die dahinterstecken. Wenn eine Webseite gut und günstig werden soll und dabei auch noch abmahnsicher ist, ist das selbstverständlich möglich und muss kein Vermögen kosten. Eine Anfrage und ein erstes Gespräch kosten nichts, dann können wir über alles reden.

Frage: Bist du bei Facebook oder Instagram?
Antwort: Nein. Kontakt siehe hier.

Frage: Kann ich dich bei Soundcloud oder so finden?
Antwort: Soweit bin ich noch nicht, aber vielleicht kommt das ja noch.